Wichtige Infos

Einreise nach England

Für die Einreise nach England benötigen EU-Staatsbürger ab dem 1. 10. 2021 einen Reisepass. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Pässe. Es gibt beim Grenzübergang von Frankreich nach England keinen Spielraum für Interpretationen. Ihr Reisepass muss bis zum Ende der Reise gültig und in England anerkannt sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument mit Foto. Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Staatsbürger aus EU-Staaten werden üblicherweise kein Visum benötigen. Sollte jemand aus einem Nicht-EU-Staat kommen, müsste ggfs. ein sehr kostenpflichtiges Visum beantragt werden. 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU ab kommendem Jahr nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist.

Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 statt 13 Euro

Neuregelung kommt Anfang 2024

Vorteil: Unter anderem weltweite Gültigkeit 

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen. 

Elektronischer Reisepass für Kinder

Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinderreisepass abgeschafft wird. Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.

Impfstatus: Zurzeit gibt es keine behördlichen Auflagen bezüglich einer Impfpflicht oder eines Nachweises möglicher Auffrischungen.

Formblätter A1 – A2 – b

Bei der Betreuung eines Freundes / einer Freundin des eigenen Kindes muss eine englischsprachige Einverständniserklärung im Formblatt a1 (form a1) ausgefüllt werden. Zusätzliche Fotokopien werden im Formblatt A2 (form A2) erläutert. Wenn Elternteile und ihr Kind unterschiedliche Nachnamen haben, müssen zusätzliche Bescheinigungen mitgeführt werden (form b). Die Einverständniserklärung (Formblatt a1) bzw. die notwendigen Bescheinigungen (Formblätter A2 und B) müssen erst beim Reiseantritt vorliegen. 

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen (Originaltext des Auswärtigen Amtes): Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

Versicherungen 

Bitte versorgen Sie sich unbedingt mit privaten Versicherungen (Reiserücktritt, Krankheit, Stornierung, Krankheitsfall im Ausland). Im Krankheitsfall in England haben Besucher weiterhin Zugang zur medizinischen Versorgung (NHS – National Health Service), müssen jedoch die Kosten der medizinischen Versorgung selbst tragen.

Roaming Gebühren

Im Sommer 2017 wurden die Roaming Gebühren für Telefonate und Datennutzung im Ausland in der EU abgeschafft. Diese Regelungen gelten für England nicht mehr. Es kann aber durchaus sein, dass viele Anbieter ihren Kunden Telefonieren und Surfen in England trotzdem weiterhin kostenlos ermöglichen oder zumindest günstige Reisepakete anbieten (nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Mobilfunk Anbieter). 

Sehr wichtige Informationen VOR dem  Ausfüllen des Anmeldeformulars (ab 2024)

  • Sollten SET bzw. england4families die Reise z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl stornieren, werden gezahlte Beiträge vollständig zurückgezahlt. Oft wird Ihnen auch die Chance der Umbuchung zu einem anderen (gefragteren) Termin angeboten.
  • Übersicht Fahrten – Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Email, Post). Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie kurzfristig eine Empfangsbestätigung. Mit der verbindlichen Buchung wird die Zahlung des Reisepreises (mit Anzahlung von 50 € / TeilnehmerIn) erst nach Erhalt der Rechnung fällig.    
  • Stornierung: Ich empfehle auch aufgrund der strengen Stornierungsbestimmungen beim Hotelaufenthalt in London DRINGEND den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung! Auch die Überlegung, wer im Krankheitsfall eventuell den Platz des Erwachsenen (oder auch des Kindes) einnehmen könnte, sollte VOR der Anmeldung bedacht werden, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.                                                                                                                                                  
  • Wenn Sie aus persönlichen Gründen von der Fahrt zurücktreten, gibt es folgende Regelungen mit den jeweiligen Stornobeträgen:           Zielort Herne Bay – bis 12 Wochen vor Reiseantritt 50 € / bis 2 Wochen vor Reiseantritt 50 % / danach 90 % des Reisepreises –                  Zielort London (Hotel) – bis 12 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises / ab 12 Wochen vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. 
  • Kontakt – Bitte geben Sie auf jeden Fall eine leserliche und aktuelle Emailadresse und eine aktuelle Telefonnummer (Festnetz und Mobil) an und informieren mich bitte bei Änderung Ihrer Emailadresse. Alle Informationen zu den Fahrten erfolgen über die Kommunikation per Email.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
  • Personen – Ich bitte bei jedem Kind um die Angabe des Geburtsdatums. (Transport in London ist für Kinder bis/unter 10 Jahre frei.) Bitte beachten Sie die Informationen der Formblätter A1, A2 und B (siehe oben), wenn Sie ein Kind zur Betreuung anvertraut bekommen oder Sie und Ihr Kind unterschiedliche Nachnamen haben.
  • Unterkunft – Die Unterbringung in den Familien erfolgt üblicherweise zu zweit, sehr oft auch zu dritt, viert oder sogar zu fünft. (im Hotel nur zu zweit oder zu dritt.) Wenn Sie bei einer größeren Teilnehmerzahl eine Unterbringung in zwei Gastfamilien wünschen, bitte ich bei der Aufteilung um die Angabe der Namen. Einzelzimmer im Hotel können ggfs. gebucht werden (zusätzliche Gebühr).
  • Persönliche Angaben – Aufenthalt in Familien: Bitte nennen Sie auf dem Anmeldeformular unbedingt persönliche Daten, z. B. zu Ernährung (z. B. Vegetarier, Veganer) bzw. zu Allergien (bitte nur medizinisch nachweisbare Allergien, Abneigung gegenüber Tieren reicht nicht aus, da über 80% aller englischen Gastfamilien Haustiere haben. Danke). Unsere Gastfamilien bieten grundsätzlich kein Rindfleisch an.
  • Sonstiges – Hier können sonstige Angaben gemacht werden.
  • Zustieg: Diese Angabe kann zu einem späteren Zeitpunkt noch geändert werden, wenn z. B. der Wunschtermin mit dem angegebenen Abfahrtsort nicht realisiert werden kann.
  • Wie haben Sie von england4families erfahren? Ihre Antwort hilft beim Marketing der Reisen.